Hellseherin in Österreich verurteilt Drucken E-Mail

26.01.2009 (GWUP) - Zu 20 Monaten Haft hat das Oberlandesgericht Linz eine 41-jährige Deutsche verurteilt, die in den letzten vier Jahren auf Esoterikmessen ihre Dienste angeboten hatte. Zusammen mit ihrem Ehemann soll sie mit Kartenlesen, Kaffeesatzlesen und Handauflegen zum Lösen von "Blockaden" über 80.000 Euro eingenommen haben. Eine Einzelsitzung soll bis zu 2.000 Euro gebracht haben.

Schwierigkeiten mit verdeckten Ermittlern bekam die vermeintlich Hellsichtige offenbar, weil sie Menschen eingeredet hatte, sie würden Schicksalsschläge erleiden, wenn sie ihre Hilfe nicht in Anspruch nähmen. Zwar räumte die Frau ein, keine hellseherischen Fähigkeiten zu haben. Es habe jedoch keiner ihrer Klienten sein Geld zurückverlangt, viele hätten sich später sogar besser gefühlt. Dies wurde auf fast tragische Weise von einer Zeugin bestätigt, die der Wahrsagerin attestierte, sie von einem Familienfluch befreit zu haben - wofür die Zeugin selbst sich von 17.000 Euro befreien ließ. Auch in Deutschland gab es in den letzten Jahren einige Urteile gegen Wahrsager, bei denen darauf hingewiesen wurde, dass objektiv unmögliche Leistungen wie Hellsehen und ähnliche Dinge als sittenwidrig anzusehen sind und nicht bezahlt werden müssen. Von Claudia Kern vom Sekten-Info NRW findet sich hierzu eine informative Zusammenstellung einschlägiger Urteile. Ob die als Wahrsager Agierenden Betrüger sind, wie im Linzer Fall, oder wirklich an ihre Fähigkeiten glauben, spielt dabei offensichtlich keine Rolle.

Holger von Rybinski

Quellen




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