Infos

Links
Lesetipps

Regionalgruppen
Who is Who

Newsletter & Mailinglisten

Skeptiker 2/2000

Editorial

Garantie für Gebrauchssicherheit

Jürgen Windeler

Diese Präparate können jedenfalls nicht schaden." So begründete der Oberarzt einer Bochumer HNO-Klinik vor kurzem die Anwendung unkonventioneller Verfahren bei Krebspatienten (Ärzte-Zeitung vom 11./12. 2. 2000). Ausdrücklich distanzierte er sich von Quacksalberei wie Bachblüten, nannte aber z. B. "standardisierte Mistelpräparate", durch die man zwar "nicht automatisch länger lebe", aber ... siehe oben.

Zwei Wochen später konnte man in der Süddeutschen Zeitung nachlesen, auf wie wackligen Füßen Wunschdenken steht. Auf ihrer Wissenschaftsseite (SZ v. 29.2.) wurden Forschungsergebnisse von Prof. Gabius, München, vorgestellt. Gabius hat 1990 einen wichtigen Bestandteil der Mistel entdeckt, ein sogenanntes Lektin. Anfangs war den Vertretern der Misteltherapie, die auf die Anthroposophie Rudolf Steiners zurückgeht, aber heute auch von vielen nicht-anthroposophischen Ärzten angewendet wird, die vermeintliche biochemische Unterstützung ihrer Überzeugung noch sehr willkommen. Gabius stellte jedoch wiederholt klar, dass seine Entdeckung keineswegs die automatische Anerkennung der Wirksamkeit bedeute; seine weiteren Forschungen lieferten zudem Verdachtsmomente, dass das Mistellektin, statt gegen Tumore zu wirken, möglicherweise sogar ihr Wachstum fördert (s. auch www.krebsinformation.de/). Erneut könnte sich erweisen, dass Natur keineswegs nur sanft ist und dass "bewährt" (also: lange unkritisiert in Gebrauch) nicht "unschädlich" heißen muss. Dieses Vorurteil war und ist aber ein wesentlicher Grund für den Sonderstatus, der den so genannten "besonderen Therapierichtungen" im deutschen Arzneimittel- und Medizinrecht eingeräumt wird. An Arzneimittel der Phytotherapie, Homöopathie und Anthroposophie werden bisher geringere Anforderungen gestellt. Wie ein Mittel hier eingruppiert wird, ist übrigens im Wesentlichen dem Gestaltungswillen des Anbieters überlassen. Zwischen den drei genannten Therapierichtungen gibt es jedoch gravierende Unterschiede. Während Homöopathie und Anthroposophie gewissermaßen Artenschutz brauchen, haben sich einige Bereiche der Phytotherapie in den letzten zehn Jahren bemüht, ihre Präparate methodisch sorgfältig zu prüfen, mit positiven, vorzeigbaren Ergebnissen. Ihre Protagonisten scheinen denn auch die Koalition mit den beiden anderen Richtungen zunehmend als Belastung zu empfinden. Ein Vorgang, der Anfang des Jahres für einige Aufmerksamkeit sorgte, lässt die Bemühungen der Phytotherapie deutlich werden, sich von der "armen Verwandtschaft" zu lösen. Mitte Februar trat die Verbraucherzentrale Hamburg mit einer Broschüre an die Öffentlichkeit, in der in Zusammenarbeit mit Dr. Ellis Huber, zwischenzeitlich als Bundesgesundheitsminister einer rot-grünen Koalition im Gespräch, 430 pflanzliche, 180 homöopathische und 40 anthroposophische Arzneimittel aufgelistet wurden (die Verbreitung der Liste wurde inzwischen - aus Wettbewerbsgründen - durch einstweilige Verfügung gestoppt). Die in der Hamburger Broschüre aufgeführten homöopathischen Mittel sind übrigens ausschließlich Komplexmittel mit Potenzen überwiegend zwischen D0 und D4 - Phytotherapie mit anderem Etikett - und damit auch ein klares Votum gegen die klassische Homöopathie. Der Hamburger Liste liegt eine Publikation zu "Transparenzkriterien" zugrunde (Dingermann et al., Karger Verlag, Basel, 2000), die interessante Einblicke erlaubt: Nur für phytotherapeutische Mittel wird dort (mindestens) eine "positive klinische Studie" verlangt. Und auch der Umstand, dass in dieser Publikation die Arzneimittelgruppen für Phytotherapeutika einzeln und sehr detailliert auf 60 Seiten beschrieben wurden, während man einige ausgewählte Indikationen - keine Mittel! - der Homöopathie und der Anthroposophie auf jeweils einer knappen halben Seite zusammengestellt hat, lässt die Wertschätzung erahnen. Gleichzeitig mit der "Liste 2000" aus Hamburg stellte zudem ein "Komitee Forschung Naturmedizin" (KFN) eine eigene Liste vor, auf der allerdings nur ausgewählte Arzneimittel der Phytotherapie enthalten sind. Vertreter des KFN hoben hervor, dass diese Mittel härtere Prüfkriterien erfüllten als homöopathische und anthroposophische. Die Absicht der Distanzierung ist offensichtlich. Höchste Zeit, denn in nicht mehr so ferner Zukunft wird es für die Beurteilung von Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Behandlungsverfahren einheitliche Maßstäbe geben müssen. "Bewährtes" und angeblich "Nicht-Prüfbares" sind Auslaufmodelle. "Grüne Trittbrettfahrerei sollte nicht durch Verordnungsfähigkeit belohnt werden", wie es Prof. Gerd Glaeske von der Universität Bremen ausdrückt. Für ihre Liste geben die Hamburger Verbraucherschützer indes eine "Garantie für Gebrauchssicherheit" ab. Nicht ganz unproblematisch, sollte man meinen, da für einen Teil der aufgeführten Arzneimittel Wirksamkeit und Sicherheit gar nicht geprüft wurden. Man stutzt spätestens, wenn man zur letzten Seite der "Notwendigen Arzneimittel" (!) vorgedrungen ist: Dort stehen Helixor(r), Iscador(r) und mehrere weitere - Mistelpräparate.

[ Home | Aktuell | Skeptiker | Themen | Shop | Über uns | Mitglieder | Kontakt ]

Fragen, Probleme, Anregungen?

©1996-2008 GWUP e.V.