NS-Pseudomedizin und ihre langfristigenFolgen
Teil 1: Die NS-Ideologie in der Medizin und ihre Institutionen
Michael Scholz, Edzard Ernst
Teil 1: Die NS-Ideologie in der Medizin und ihre Institutionen
Michael Scholz, Edzard Ernst
Die NDH verstand sich nicht zuletzt als ein Instrument zur Schaffung eines „gesunden Volkskörpers“, das den nationalsozialistischen Glaubenssätzen von Rassenhygiene und völkischer Gesundheit diente. Im Kontext dieser Ideologisierung der Medizin spielte die Förderung der AM eine zentrale Rolle, da sie als Teil einer größeren Bestrebung zur „Arisierung“ und „Entjudung“ des medizinischen Sektors betrachtet wurde. Der Einfluss der nationalsozialistischen Führung auf die Medizin erstreckte sich von der Förderung von Heilverfahren, die als unkonventionell galten, bis hin zur Erforschung und Schaffung eines günstigen Umfelds für solche Ansätze. Viele Ärzte und Funktionäre, die die nationalsozialistische Medizinpolitik aktiv unterstützten und vorantrieben, blieben nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs nicht nur unbehelligt, sondern beeinflussten die AM der Nachkriegszeit maßgeblich.
Zahlreiche dieser Akteure konnten ihre Praxis für Alternativmedizin fortsetzen – in einigen Fällen sogar in denselben Positionen wie zuvor. Diese Kontinuität stellt ein bedeutsames Phänomen dar, das die tief verwurzelte Verflechtung von ideologischen, politischen und medizinischen Strukturen während des Nationalsozialismus und ihre nachhaltigen Auswirkungen auf die Nachkriegszeit aufzeigt.
Die Neue Deutsche Heilkunde lässt sich auf eine Debatte innerhalb der deutschen Ärzteschaft zurückführen, die in der zweiten Hälfte der 1920er Jahre geführt wurde und sich um eine als „Krise der Medizin“ bezeichnete Problematik drehte. Diese wurde maßgeblich vom Arzt und Publizisten Erwin Liek formuliert.
Kernpunkte seiner Kritik waren zunächst die „Entseelung der Medizin“, die durch die zunehmende Technisierung und Mechanisierung des medizinischen Sektors befürchtet wurde, sowie die existierenden Krankenkassen und die damit verbundene, seiner Ansicht nach unzureichende Versorgung der Patienten. Ein weiterer zentraler Kritikpunkt war eine angebliche Vertrauenskrise zwischen Arzt und Patient, die seiner Meinung nach das Vertrauen in die medizinische Profession erschütterte. Zudem strebte Liek eine Annäherung zwischen der sogenannten „Schulmedizin“ und der Alternativmedizin an (Liek 1934). In diesem Zusammenhang schrieb er: „Es ist mein Glaube, dass das deutsche Volk berufen ist, nach und nach eine ganz neue, rein deutsche Heilkunst zu entwickeln. Diese deutsche Heilkunst der Zukunft wird dann Tatsache geworden sein, wenn das Heilwissen der Heilpraktiker und das Heilwissen der Schulmediziner eine neue Synthese eingegangen sind.“
Die von Liek formulierten Argumente werden auch heute noch von Vertretern der AM angeführt. Dies zeigt sich ganz besonders deutlich in dem derzeitigen Trend zur „Integrativen Medizin“. Sie stellt im Prinzip nichts anderes als eine Synthese von belegten und unbelegten Verfahren dar, die auch in der NDH angestrebt wurde, und, entgegen aller anderslautenden Beteuerungen, nicht im Interesse des Patienten sein kann.
Die sogenannte „Entseelung der Medizin“ wird in der modernen Debatte oft als „Apparatemedizin“ bezeichnet und weiterhin negativ bewertet. Auch die Kritik an den Krankenkassen ist nicht von der Hand zu weisen, da immer noch Vorwürfe erhoben werden, dass die Kassen unverhältnismäßig viel Geld in Infrastruktur investieren, während die Patientenversorgung leidet. Darüber hinaus finden sich auch heute noch Klagen über unzureichende ärztliche Betreuung, die teils das Vertrauen in alternative Heilmethoden stärken. Insofern sind viele der von Liek aufgebrachten Probleme in der heutigen medizinischen und gesundheitspolitischen Diskussion nach wie vor präsent (Liek 1933).
Diese kritischen Positionen wurden von den Nationalsozialisten aufgegriffen und ideologisch erweitert. Insbesondere die Vorstellung, dass die „Schulmedizin“ (ein Schimpfwort des Homöopathie-Erfinders Samuel Hahnemann) „jüdisch-marxistisch durchsetzt“ sei, wurde von der NS-Propaganda aufgegriffen. Weitere Vorwürfe betrafen die Überbetonung sozialmedizinischer Aspekte und eine vermeintlich übermäßige „Therapiefreudigkeit“. Hinzu kam, dass sich Anfang der 1930er Jahre eine große Menge von Laienheilern etabliert hatte. Dies hatte dazu geführt, dass es in Deutschland etwa genauso viele nichtärztliche Behandler wie Ärzte gab, die weitgehend außerhalb der Kontrolle der Nazis waren (Ernst 2001).
Die Lösung dieser Probleme sahen die Nazis in der Schaffung der NDH, die eine Integration der konventionellen Heilkunde mit der AM anstrebte. Ein zentrales Anliegen der Nationalsozialisten war es, die medizinische Praxis nicht nur aus einer individuellen Perspektive, sondern vielmehr aus einer kollektivistischen und volksgesundheitlichen Sicht zu gestalten. In diesem Kontext sollte der Arzt als „Gesundheitsführer des deutschen Volkes“ agieren und als „biologischer Soldat seines Standes um die Gesundheit seines Volkes kämpfen.“ (Ernst 2009).
Dabei spielten auch rassenhygienische und erbbiologische Aspekte eine bedeutende Rolle. Ab 1933 wurde die „Reichsarbeitsgemeinschaft der biologischen und Naturheilärzte“ ins Leben gerufen, die jedoch erst am 25. Mai 1935 in Nürnberg ihre endgültige Gründung erlebte. Der Name der Arbeitsgemeinschaft lautete fortan „Reichsarbeitsgemeinschaft für eine Neue Deutsche Heilkunde“. In dieser Arbeitsgemeinschaft sollte eine Reihe von Organisationen gleichgeschaltet werden, darunter:
• Die Deutsche Allgemeine Gesellschaft für Psychotherapie,
• Die Deutsche Gesellschaft für Bäder- und Klimakunde,
• Der Deutsche Zentralverein Homöopathischer Ärzte,
• Der Kneipp-Ärztebund,
• Der Reichsverband der Naturärzte,
• Der Reichsverband Deutscher Privatkrankenanstalten,
• Die Vereinigung anthroposophischer Ärzte (Conti 1943).
Die Leitung oblag Karl Kötschau als Vorsitzendem und Oskar Väth als Geschäftsführer. Trotz dieser breiten Basis und ambitionierten Ziele war der Erfolg der Arbeitsgemeinschaft eher begrenzt. Bereits 1937 wurde sie wieder aufgelöst. Ein Hauptgrund für das Scheitern war die ideologische Uneinigkeit innerhalb der Vereinigung, da die beteiligten Gesellschaften und Verbände in ihren Zielsetzungen und Methoden zu unterschiedlich waren. Zunächst jedoch führte die Gründung dieser Arbeitsgemeinschaft zu intensiven und teilweise kontroversen Diskussionen über den Wert der AM. Besonders in Fachzeitschriften wie dem Organ der Reichsarbeitsgemeinschaft, Hippokrates, entbrannten hitzige Debatten. Die Auseinandersetzungen betrafen z. B. die Serumtherapie der Diphtherie oder die Notwendigkeit, eine Appendizitis chirurgisch zu behandeln. Diese Diskussionen waren häufig von einer monomanischen und sektiererischen Haltung der Naturheilkundler geprägt, die weniger an einer Veränderung der medizinischen Ideologie als vielmehr an der Verbreitung ihrer eigenen Heilmethoden interessiert waren. Da die Reichsarbeitsgemeinschaft nicht zur angestrebten „ideologischen Durchdringung“ der Ärzteschaft beitrug, wurde sie von den Nazis kurzerhand wieder aufgelöst. Die Ärzte wurden jetzt zunehmend dazu gedrängt, nicht mehr über Heilmethoden zu streiten, sondern als Gesundheitsführer der Nation geschlossen die nationalsozialistische Gesundheitspolitik umzusetzen (Bothe 1991).
Indes hatte der Zusammenschluss der Laienverbände länger Bestand. Dieser war 1935 unter dem Namen „Reichsarbeitsgemeinschaft der Verbände für naturgemäße Lebens- und Heilweisen“ gegründet worden und wurde von Georg Gustav Wegener geleitet. Hier fand eine weitgehend reibungslose Gleichschaltung der Laienbewegungen statt. Der Dachverband wurde erst 1941 aufgelöst und durch den „Deutschen Volksgesundheitsbund“ ersetzt, der fortan als zentrale Organisation zur Förderung der „Volksgesundheit“ fungierte.
Das Hauptaugenmerk dieses neuen Verbandes lag auf der Durchsetzung der „Pflicht zur Volksgesundheit“, die durch die nationalsozialistische Propaganda als zentrale Aufgabe der Volksgemeinschaft propagiert wurde.
»Im Nationalsozialismus galt der Arzt als ›Gesundheitsführer des deutschen Volkes‹.«
Besonders wichtig war dabei die Einbindung der „volksheilkundlichen Laienbewegung“, die zu Beginn der 1930er Jahre zwischen sechs und zehn Millionen Mitglieder und Sympathisanten zählte. Diese breite Unterstützung wollte die nationalsozialistische Führung gezielt nutzen, um das Volk zu einer naturgemäßen Lebensweise zu erziehen und das Verständnis für die nationalsozialistische Gesundheitspolitik zu fördern. So erklärte der Reichsärzteführer Wagner bereits 1933, die Volksgesundheitsbewegung sei „berufen, das Volk zu einer naturgemäßen Lebensweise und Lebensführung zu erziehen“.
Dieser Prozess der Gleichschaltung wurde 1935 abgeschlossen, als unter Wagners Führung die „Reichsarbeitsgemeinschaft der Verbände für naturgemäße Lebens- und Heilweisen“ gegründet wurde. Ihr Ziel war es, alle wichtigen Laienbünde zu vereinen und unter einer einheitlichen Führung zu einer „gemeinsamen Arbeit und gleichberechtigten Vertretung“ zu bringen.
Mit Ausbruch des Zweiten Weltkriegs 1939 gewann der Begriff der „Pflicht zur Volksgesundheit“ noch weiter an Bedeutung. Mitglieder der Volksgesundheitsbewegung wurden zunehmend als „Sturmmannschaften der Volksgesundheit“ oder „Soldaten der Gesundheitsführung“ bezeichnet. Diese Entwicklung trug dazu bei, pseudomedizinische Konzepte wie die Homöopathie und die „Biochemie nach Schüßler“ in den nationalsozialistischen Gesundheitsdiskurs zu integrieren. Bei Schüßler-Salzen handelt es sich um potenzierte Mineralsalzpräparate, die auf den homöopathischen Arzt Wilhelm Heinrich Schüßler (1821–1898) zurückgehen. Sie basieren auf der Vorstellung, dass Krankheiten durch eine Störung des zellulären Mineralstoffhaushalts entstehen und durch die Gabe bestimmter Mineralverbindungen in niedriger Dosierung geheilt werden könnten. Mitentscheidend war, dass die für diese Praktiken benötigten Zutaten problemlos und kostengünstig innerhalb Deutschlands beschafft werden konnten, was die Nazis von der Sorge um wirtschaftliche Boykotte angesichts des Kriegs befreite.
Ideologisch passten diese pseudomedizinischen Ansätze zudem gut in das nationalsozialistische Weltbild, da prominente Vertreter wie Samuel Hahnemann und Wilhelm Heinrich Schüßler als „arische“ Mediziner galten. Auch die Naturmedizin spielte eine zentrale Rolle in der Vorstellung des „gesunden Volkes“, das im Einklang mit der Natur lebte (Wolff 1992).
Die Frage nach der Wirksamkeit dieser alternativen Heilmethoden wurde ebenfalls intensiv untersucht. Schon zwischen 1936 und 1939 wurden Studien zu Verfahren wie der „Biochemie nach Schüßler“ durchgeführt, die jedoch mit dem Beginn des Krieges abgebrochen werden mussten. Der Arzt und Homöopath Fritz Donner war maßgeblich an einem umfassenden Untersuchungsprogramm zur Homöopathie beteiligt (Ernst 2019) und verfasste einen Bericht über die damaligen Prüfungen, der 1966 abgeschlossen, jedoch erst 1995 in der Zeitschrift Perfusion veröffentlicht wurde. Laut Donner waren die Ergebnisse durchweg negativ und belegten weder die theoretischen Prinzipien noch die klinische Wirksamkeit der Homöopathie
Die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“ wurde im Jahr 1939 mit der Verordnung über die Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung gesetzlich geregelt. Ziel dieser Regulierung war es jedoch keineswegs, die Heilpraktikertätigkeit zu fördern oder medizinische Versorgung zu erweitern, sondern sie mittelfristig zu beseitigen. In der Ideologie des „Dritten Reiches“ galt die moderne, wissenschaftlich fundierte Medizin als zentrales Element der Volksgesundheitspflege („Volkskörper“), während Heilpraktiker als Relikte unkontrollierter und „volksgesundheitlich“ bedenklicher Praktiken angesehen wurden.
Um die bestehenden Laien-Behandler schrittweise aussterben zu lassen, wurde der Zugang zu diesem Beruf stark eingeschränkt, etwa durch Prüfungen und Zulassungsbarrieren. Zudem wurde den Heilpraktikern verboten, Nachfolger auszubilden. Trotz dieser intendierten Marginalisierung überdauerte der Beruf des Heilpraktikers den Zweiten Weltkrieg und ist heute weiterhin gesetzlich verankert (§ 1 Heilpraktikergesetz, HeilprG). Gründe für die Kontinuität sind unter anderem eine gewisse Versorgungslücke in der Nachkriegszeit, eine zunehmende gesellschaftliche Skepsis gegenüber der „Schulmedizin“ sowie ein wachsendes Bedürfnis nach „ganzheitlicher“ Behandlung. Politische Versuche, den Beruf abzuschaffen oder strenger zu regulieren, blieben bisher weitgehend erfolglos – nicht zuletzt wegen der organisierten Interessenvertretung der Heilpraktiker und einer stabilen Nachfrage in der Bevölkerung (Conti 1943, Reichsgesetzblatt 1939).
Das heutige Heilpraktikerwesen birgt erhebliche Risiken. Heilpraktiker unterliegen keinen einheitlichen Ausbildungsstandards; eine Zulassung setzt lediglich das Bestehen einer Überprüfung durch das Gesundheitsamt voraus, die primär auf das Erkennen von Gefahren für die Volksgesundheit abzielt, nicht jedoch auf medizinisches Wissen im engeren Sinne. Somit können Heilpraktiker invasive oder pharmakologische Behandlungen durchführen, ohne ein Medizinstudium absolviert zu haben. Wissenschaftlich fundierte Diagnostik und Therapie sind nicht garantiert, und die Patientensicherheit ist erheblich gefährdet – insbesondere bei schweren Erkrankungen wie Krebs oder chronischen Infektionen. Studien und Fallberichte dokumentieren immer wieder schwere Komplikationen und Todesfälle infolge fehlerhafter oder unterlassener Behandlungen durch Heilpraktiker (Ernst 2023).
Insgesamt zeigt sich, dass das Heilpraktikerwesen ein historisches Produkt nationalsozialistischer Gesundheitspolitik ist, das bis heute in rechtlicher und praktischer Form fortbesteht, obwohl es grundlegende medizinische und patientenrechtliche Risiken birgt. Eine umfassende Reform oder Abschaffung wird in der wissenschaftlichen Fachwelt zunehmend gefordert (Schöne-Seifert 2023).
Im Konzentrationslager Dachau wurde ab 1941 auf Initiative der SS eine großflächige Heilpflanzen-Plantage eingerichtet. Sie diente mehreren Zwecken: Zum einen sollte sie die medizinische Selbstversorgung des Deutschen Reiches im Rahmen der Kriegswirtschaft sicherstellen, indem Arzneipflanzen wie Digitalis (Fingerhut), Atropa belladonna (Tollkirsche) und Valeriana (Baldrian) systematisch angebaut wurden. Zum anderen entsprach sie ideologischen Bestrebungen der Nationalsozialisten, sich auf eine vermeintlich „urdeutsche“ Naturheilkunde zu besinnen. Die Plantage war organisatorisch Teil der SS-eigenen Deutschen Versuchsanstalt für Ernährung und Verpflegung GmbH und unterstand dem SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt (WVHA). Die Arbeit auf der Plantage wurde durch Häftlinge unter unmenschlichen Bedingungen verrichtet und forderte zahlreiche Todesopfer.
Beteiligt an der Ausgestaltung dieser Projekte waren nicht nur Vertreter klassischer pharmazeutischer Unternehmen – wie Bayer (damals Teil von IG Farben) und Boehringer Ingelheim –, sondern auch Kreise aus der anthroposophischen Bewegung. Anthroposophen pflegten bereits in der Weimarer Republik intensive Kontakte zu landwirtschaftlicher Forschung und alternativen Heilmethoden, insbesondere durch die von Rudolf Steiner begründete biodynamische Landwirtschaft und anthroposophische Medizin. Im Dritten Reich suchten Teile der anthroposophischen Szene gezielt Anschluss an die nationalsozialistische Natur- und Gesundheitspolitik, indem sie die Nähe von biodynamischen Prinzipien zu „völkischen“ und „bodenständigen“ Idealen betonten.
In Dachau selbst fanden biodynamische Anbaumethoden und anthroposophische Vorstellungen über den „richtigen Umgang“ mit Heilpflanzen nachweislich Eingang in den Betrieb der Plantage. Einzelne anthroposophische Akteure und Organisationen bemühten sich um eine Zusammenarbeit mit dem Regime, etwa im Rahmen von Anbauprogrammen oder der medizinischen Forschung. Zwar wurden anthroposophische Vereinigungen 1941 formal verboten, einige Praktiken und Impulse überlebten jedoch in staatlich geförderten Projekten wie der Heilpflanzenzucht in Konzentrationslagern weiter. Nach 1945 konnten viele dieser Akteure ihre Tätigkeiten nahezu nahtlos fortsetzen, da eine umfassende Entnazifizierung in diesem Bereich ausblieb.
Die Auswirkungen dieses Systems sind bis heute spürbar. Zum einen werden in der pharmazeutischen Industrie weiterhin Wirkstoffe verwendet, die auf den systematischen Heilpflanzenanbau der NS-Zeit zurückgehen. Zum anderen ist die historische Verantwortung der anthroposophischen Bewegung bislang nur unvollständig aufgearbeitet worden. Einige anthroposophische Unternehmen – etwa die Weleda AG und andere mit der biodynamischen Landwirtschaft verbundene Betriebe – profitierten indirekt von der Verbreitung naturheilkundlicher und biodynamischer Konzepte im Dritten Reich. Eine selbstkritische Auseinandersetzung damit setzte erst spät und zögerlich ein.
Die Geschichte der Heilpflanzen-Plantage im Konzentrationslager Dachau zeigt also eindrücklich, wie eng im Dritten Reich Wissenschaft, Ideologie, Wirtschaft und alternative Heilkonzepte miteinander verflochten waren – und wie schwer es ist, diese komplexen Verflechtungen heute umfassend aufzuarbeiten (Reichs- und Staatsanzeiger 1939, Die Versuchsanstalt 2021)
Das Rudolf-Heß-Krankenhaus in Dresden war ein im Nationalsozialismus errichtetes medizinisches Zentrum, das nach dem NS-Politiker Rudolf Heß benannt wurde. Es entstand im Rahmen der umfassenden Maßnahmen der NSDAP zur Neustrukturierung des Gesundheitswesens und der „Volksgesundheitspflege“. Der Bau begann 1938 und wurde bis 1940 weitgehend abgeschlossen. Ursprünglich als modernes Krankenhausprojekt konzipiert, sollte das Rudolf-Heß-Krankenhaus sowohl die allgemeine medizinische Versorgung verbessern als auch ein Modellprojekt für die „nationalsozialistische Medizin“ und die NDH darstellen.
Zentral war dabei die enge Verknüpfung von medizinischer Behandlung mit rassenbiologischer und sozialdarwinistischer Ideologie. Ziel war es nicht allein, Kranke zu heilen, sondern auch jene Bevölkerungsgruppen gezielt auszuschließen oder zu selektieren, die nach nationalsozialistischem Verständnis als „erbkrank“, „minderwertig“ oder „gemeinschaftsschädlich“ galten. In diesem Kontext spielte das Krankenhaus eine Rolle bei der Umsetzung der sogenannten „Euthanasie“-Programme zur systematischen Tötung von Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen („Aktion T4“) und der rassenhygienischen Erfassung von Patienten. Forschungseinrichtungen innerhalb des Krankenhauses kooperierten mit weiteren medizinischen Institutionen im Reich, um ideologisch motivierte medizinische Konzepte wie „Erbgesundheit“ und „Ausmerze“ umzusetzen.
Der Name des Krankenhauses verdeutlichte die zentrale Bedeutung, die der NS-Staat seinen Repräsentanten und Symbolfiguren zumaß. Rudolf Heß war der „Stellvertreter des Führers“ und einer der prominentesten Exponenten der NS-Ideologie, insbesondere in Fragen der Rassenpolitik und des Okkultismus. Heß fiel nach seinem eigenmächtigen England-Flug in Ungnade und das Krankenhaus wurde prompt in „Gerhard-Wagner-Krankenhaus“ umbenannt.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde das Krankenhaus zunächst von der sowjetischen Besatzungsmacht übernommen und diente unter anderem als Militärhospital. Die nationalsozialistische Namensgebung wurde aufgehoben, und die Einrichtung wurde später unter anderem als städtisches Krankenhaus Dresden-Neustadt weitergeführt.
Bis heute wirft die Geschichte des Rudolf-Heß-Krankenhauses Fragen nach der Rolle medizinischer Institutionen im NS-Staat auf: Es steht exemplarisch für die funktionale Verbindung von moderner medizinischer Infrastruktur und staatlich legitimierter Gewalt im Gesundheitswesen. Die Auseinandersetzung mit dieser Vergangenheit blieb lange fragmentarisch; eine umfassende wissenschaftliche Aufarbeitung begann erst in den letzten Jahrzehnten und ist noch nicht abgeschlossen (Lienert 1998).
Der 12. Internationale Homöopathische Kongress fand vom 29. August bis 3. September 1937 in Berlin statt und stand unter der Schirmherrschaft von Rudolf Heß. Die Veranstaltung markierte einen Höhepunkt der nationalsozialistischen Bemühungen, alternative Heilmethoden – insbesondere die Homöopathie – für die eigenen ideologischen und gesundheitspolitischen Zwecke zu instrumentalisieren. Die Wahl Berlins als Austragungsort und die prominente Schirmherrschaft unterstrichen das Bestreben des NS-Regimes, sich international als Förderer einer „ganzheitlichen“ und „volksnahen“ Medizin zu präsentieren. Der Kongress wurde organisatorisch stark von der „Reichsarbeitsgemeinschaft für eine Neue Deutsche Heilkunde“ unterstützt, die 1935 gegründet worden war, um „naturgemäße Heilverfahren“ systematisch in das staatliche Gesundheitssystem zu integrieren – allerdings immer unter rassenhygienischen und ideologischen Vorzeichen (s. o.).
Während des Kongresses betonten Redner immer wieder die angebliche Übereinstimmung von Homöopathie und nationalsozialistischer Weltanschauung. Die Homöopathie wurde als „arteigene“ deutsche Heilweise dargestellt, die – anders als die „zersetzende“ Schulmedizin – im Einklang mit der „Naturordnung“ stehe. Diese ideologische Überhöhung diente nicht nur der Legitimierung alternativer Heilverfahren innerhalb der NS-Medizin, sondern war zugleich Ausdruck eines völkischen Gesundheitsverständnisses, das Gesundheit als Pflicht gegenüber der „Volksgemeinschaft“ definierte.
Trotz dieser massiven ideologischen Aufladung war die Homöopathie im NS-Staat nie uneingeschränkt privilegiert. Zwar erfuhren homöopathische Ärzte und Heilpraktiker phasenweise Förderung, doch blieben sie letztlich Randfiguren in einem von „Schulmedizinern“ dominierten Gesundheitssystem, das zunehmend auf Effizienz, Rassenhygiene und „Erbgesundheit“ ausgerichtet war.
Der 12. Internationale Homöopathische Kongress ist historisch bedeutsam, da er exemplarisch zeigt, wie der Nationalsozialismus versuchte, traditionelle oder alternative Heilmethoden für seine ideologischen Zwecke zu vereinnahmen, ohne dabei auf eine konsequente wissenschaftliche oder medizinische Förderung dieser Richtungen abzuzielen. Die Verbindung von Homöopathie und nationalsozialistischer Ideologie wurde nach 1945 in der deutschen Homöopathiebewegung kaum kritisch aufgearbeitet und wirkt in Teilen des alternativen Medizinverständnisses bis heute nach (Mildenberger 2016).
Während des nationalsozialistischen Regimes wurden in verschiedenen Konzentrationslagern, darunter Auschwitz und Dachau, medizinische Menschenversuche durchgeführt, die schwerste Verletzungen der Menschenwürde und der medizinischen Ethik darstellen. Neben chirurgischen, pharmakologischen und infektiologischen Experimenten kam es auch zu Versuchen mit sogenannten Schüßler-Salzen (s. o.). Im nationalsozialistischen Kontext wurden diese Mittel im Rahmen der Suche nach „einfachen“ und kostengünstigen Volksheilmitteln relevant.
Die SS, die systematisch naturheilkundliche und pseudowissenschaftliche Verfahren auf ihre Brauchbarkeit für militärische und bevölkerungspolitische Zwecke prüfte, ordnete Versuchsreihen in Konzentrationslagern an. In Auschwitz und Dachau erhielten Häftlinge unter Zwang Schüßler-Salze, um deren Wirkung gegen Infektionskrankheiten (wie Tuberkulose oder Typhus), Wundinfektionen und Erschöpfung zu testen. Die medizinischen Standards dieser Versuche waren vollkommen unzureichend: Es erfolgte keine informierte Einwilligung, die Dosierung war willkürlich, Kontrollgruppen fehlten oft, und tödliche Folgen wurden in Kauf genommen oder sogar intendiert.
Zu den an diesen Experimenten beteiligten Ärzten gehörten unter anderem:
• Dr. Sigmund Rascher (Dachau): Rascher war maßgeblich an einer Vielzahl von Menschenversuchen in Dachau beteiligt, darunter Kälte- und Höhenversuche. Er beteiligte sich auch an der Erprobung alternativer Heilmethoden, darunter mineralische und pflanzliche Präparate. Rascher wurde 1945 kurz vor Kriegsende im Konzentrationslager Dachau hingerichtet, vermutlich auf Befehl Heinrich Himmlers, um Verwicklungen in Korruptionsaffären zu vertuschen. Rascher war auch an weiteren Menschenversuchen in Dachau beteiligt. Zu nennen sind hier vor allem das Projekt „Polygal“, bei dem ein neues Blutgerinnungsmittel entwickelt werden sollte, und die Kälteversuche, bei denen er eine anthroposophische Salbe einsetzte.
• Dr. Eduard Wirths (Auschwitz): Als Standortarzt von Auschwitz war Wirths verantwortlich für die medizinische Überwachung und viele medizinische „Experimente“ im Lager. Er unterstützte verschiedene Forschungsprojekte, darunter auch Versuche mit naturheilkundlichen Substanzen. Nach der Befreiung durch alliierte Truppen wurde Wirths 1945 verhaftet, beging jedoch in britischer Haft Suizid, bevor ein Prozess stattfinden konnte.
• Dr. Waldemar Hoven (Buchenwald, aber indirekte Verbindungen zu Dachau): Als SS-Standortarzt in Buchenwald war Hoven an naturheilkundlichen Versuchsreihen beteiligt, die ähnliche Ideologien wie jene in Dachau verfolgten. Er wurde im Nürnberger Ärzteprozess 1947 zum Tode verurteilt und hingerichtet.
Nach dem Krieg gelang es zahlreichen weniger prominenten Lagerärzten, in die zivile medizinische Praxis der Bundesrepublik Deutschland einzutreten. Die Entnazifizierung verlief schleppend und oft unzureichend: Viele Ärzte konnten ihre Karrieren als Klinikleiter, Privatärzte oder Forscher fortsetzen, ohne jemals juristisch für ihre Beteiligung an medizinischen Verbrechen belangt worden zu sein. Die spezifischen Experimente mit Schüßler-Salzen gerieten dabei weitgehend in Vergessenheit, da sie im Vergleich zu grausameren Versuchsreihen weniger öffentlich bekannt wurden.
Die Menschenversuche mit Schüßler-Salzen belegen exemplarisch, wie pseudowissenschaftliche Heilmethoden in den Apparat staatlicher Gewalt und biopolitischer Kontrolle integriert wurden. Die NS-Medizin war nicht bloß Ausdruck einer „radikalisierten“ Wissenschaft, sondern auch eine Arena, in der es zu einer gefährlichen Vermischung von Ideologie, Pragmatismus und opportunistischer Wissenschaftsausübung kam. Bis heute ist die Aufarbeitung dieser spezifischen Versuchsreihen lückenhaft. Gerade die Anknüpfungspunkte zwischen Alternativmedizin, Naturheilkunde und nationalsozialistischer Gesundheitspolitik sind ein Forschungsfeld, das weitere detaillierte Untersuchungen verdient (Jütte 2014, Klee 1997, Mildenberger 2016).
Den zweiten Teil des Artikels, „Die Täter und ihr langer Schatten“, erschien in Skeptiker 4/2025.
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Abbildung: Michael ScholzNS-Pseudomedizin und ihre langfristigen Folgen