Originale Rohdaten zu Studienergebnissen müssen nicht veröffentlicht werden. Aber sie müssen überprüfbar sein, wenn substanzielle Zweifel bestehen. Dies war auch bei der in Rede stehenden Studie der Fall: Die Österreichische Agentur für Wissenschaftliche Integrität (ÖAWI) führte eine zeitaufwendige, umfassende Untersuchung durch, einschließlich einer Vor-Ort-Prüfung der originalen Studiendokumentation.
Ihr Ergebnis war eindeutig:
„In einer sehr zeitaufwendigen und umfassenden Untersuchung, die unter anderem eine Überprüfung der Originaldokumente vor Ort erforderte, konnte die Kommission den Verdacht auf Datenfälschung, -manipulation und -verfälschung bestätigen.“ (ÖAWI 2022)
Es ging nicht um Zahlendreher oder Rechenfehler. Es ging – laut offizieller Untersuchung – um einen bestätigten Verdacht auf Datenmanipulation. In der Logik wissenschaftlicher Integritätsverfahren ist das die höchste Stufe, die eine Kommission aussprechen kann, bevor sie gerichtsfeste Schuldzuweisungen trifft. Es bedeutet: Die Evidenzlage reicht aus, um Manipulation als plausibel und relevant anzusehen.
Vor diesem Hintergrund erhält eine spätere Selbstdarstellung des Studienautors besonderes Gewicht. Auf seiner Website erklärt Frass:
„In keiner Weise wurden die im September 2024 als korrekt festgestellten Daten angezweifelt. Der Grund für die Rücknahme liegt also in der Überqualifikation der HomöopathInnen (sic!), die eben diese zusätzliche medizinische Ausbildung absolviert haben und die Methode beherrschen. Fazit: Die Daten der Studie stimmen, so wie sie vor einigen Jahren vom Journal genauestens geprüft worden sind. Das Abstract der Studie kann daher natürlich weiterhin zitiert werden.“ (Frass 2025)
Genau hier entsteht jene Leerstelle, die durch die fehlende Begründung des Retracts offengeblieben ist. Formal lässt sich sagen: Das Journal hat keine detaillierte Begründung veröffentlicht. Materiell gilt: Die ÖAWI hat nach umfassender Prüfung einen Manipulationsverdacht bestätigt.
Beides nebeneinanderstehen zu lassen, erzeugt ein Problem.