An mehr als einer Stelle wirken S&L’s vermeintliche „Korrekturen“ selbst korrekturbedürftig – oder zumindest zweifelhaft. Wenn man nur einen argumentativen Waschzettel vorlegt, ist das leider zwangsläufig so.
Erstens zum Islam: S&L werfen Ebert „fahrlässige Vereinfachungen“ der Religionsgeschichte vor. Insbesondere vernachlässige er, dass der Koran „von vornherein in der Landessprache Arabisch geschrieben“ worden sei und „keiner Übersetzung bedurft“ habe. Mir scheint das irreführend. Denn Arabisch ist nicht die Sprache der meisten Muslime. In Indonesien, der Türkei, dem Iran, Pakistan oder Bangladesch spricht man kein Arabisch. Die Mehrheit der Muslime versteht den Koran also nicht im Original. Und im Gegensatz zur lutherischen Bibelübersetzung galt die Koranübersetzung in der islamischen Tradition lange als unzulässig. S&L „korrigieren“ Ebert also mit einem Argument, das selbst auf einem Missverständnis zu beruhen scheint – mindestens aber zu Missverständnissen Anlass gibt. Leider erwecken sie zudem den Eindruck, Ebert hätte sich seine Kritikpunkte zum Islam irgendwie aus den Fingern gesaugt. Doch er zitiert dazu den islamischen Theologen Reza Hajatpour von der Universität Bamberg. Das sollte man wohlwollend erwähnen – auch wenn man dessen Einschätzung für falsch hält.
Zweitens zur Kunstfreiheit: S&L schreiben, Eberts Eintreten für freie Rede und Kunstfreiheit wäre überzeugender, wenn er nicht den WDR für das Lied „Oma ist ’ne alte Umweltsau“ getadelt hätte. Hier muss die skeptische Augenbraue wirklich auf die Kopfhinterseite wandern. Zum einen weist Ebert lediglich darauf hin, dass es unstimmig wirkt, wenn so ein Lied in einem Medium läuft, das „im selben Atemzug vor Hetze und Hass“ warnt. Außerdem darf man fragen, in welcher Welt das Eintreten für Kunstfreiheit dem Recht widerspricht, ein Kunstwerk zu kritisieren? Man kann ein Lied mies finden und trotzdem dafür eintreten, dass es gesungen werden darf. Das ist kein Widerspruch, sondern steht voll und ganz im Einklang mit einem liberalen Verständnis von Rede- und Kunstfreiheit.
Drittens zum Trans-Kapitel: S&L bezeichnen es als „Ansammlung von Ressentiments“, die „Transvestitismus, Intersexualität und Transgender vermischen“. Ich habe mich bemüht, diesen Kritikpunkt anhand des Buches nachzuvollziehen. Fündig wurde ich nicht. Der Vorwurf der „Vermischung“ wird durch keine Textstelle belegt, und der Vorwurf des „Ressentiments“ wirkt wie ein bloßes Werturteil ohne dahinterstehende Analyse.
Noch schwerer wiegt der Vorwurf, Ebert schreibe „an keiner Stelle […] über betroffene Personen mit der gebotenen Würde“. Das ist potenziell rufschädigend – und wird durch nichts gestützt: kein Zitat, kein Beleg, kein Beispiel. Außerdem schreiben S&L, Ebert „gestehe an keiner Stelle ein“, dass Transsexualität keine neumodische Erscheinung sei, was ebenfalls irreführend ist. Denn nicht alles, was wichtig ist, ist auch überall relevant. Sonst müssten sich S&L von mir auch den Vorwurf gefallen lassen, dass sie in ihrem Brief an keiner Stelle die aktuellen Menschenrechtsverletzungen im Sudan eingestehen.