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Nachrichten

Absurde Esoterik-Verträge

03.08.2013. (GWUP):  Wer auf der Suche nach Hilfe bei Esoterikern landet, wird oft viel Geld los. In einem Interview mit der ,,Süddeutschen Zeitung" schildert  der Jurist Prof. Dr.  Maximilian Becker, wann man zahlen muss und wann nicht.

Der Siegener Professor, Autor des Buches ,,Absurde Verträge", kann selbst nicht genau sagen, wie viele Verträge jedes Jahr in Deutschland mit Wahrsagern, Heilern oder sonstigen Esoterikern gemacht werden. Wahrscheinlich landen auch viele Fälle, in denen sich Menschen im Nachhinein betrogen fühlen, nicht vor Gericht, weil sich die Betroffenen für ihre Leichtgläubigkeit schämen. Als absurde Verträge bezeichnet Becker Vereinbarungen über offensichtlich unmögliche Leistungen
wie Wahrsagen mit Karten, ,,Engelheilung" aber auch das Abschirmen gegen (in der Wissenschaft nicht bekannte) Erdstrahlen sowie dubiose Angebote der ,,Alternativmedizin" wie Bachblütentherapie und Irisdiagnostik. Selbst in der Therapieszene beliebte Familienaufstellungen zählt er dazu. Dabei müssen wissenschaftlich nachweislich unmögliche Leistungen nicht bezahlt werden, sogar das Geld kann zurückverlangt werden. Eine Ausnahme bildete kürzlich der Fall eines Mannes, der einer Kartenlegerin eine Rechnung nicht mehr begleichen wollte. Der Mann musste trotzdem zahlen,
weil er lt. Einschätzung des BGH, das den Streit zu entscheiden hatte, wissen musste, dass Kartenlegen nicht funktionieren kann.

Nun glauben die Menschen unterschiedliche Dinge, ob wissenschaftlich bewiesen oder nicht. Prof. Becker empfiehlt daher, bei der Beurteilung derartiger Fälle einen Verbraucher mit durchschnittlichen naturwissenschaftlichen Grundkenntnissen als Maßstab zu nehmen, etwa auf dem Niveau eines Menschen mit mittlerer Reife. Darüber hinaus lässt sich nicht jede Tat ahnden, wenn klar ist, dass sie Unsinn ist. Wer seinen Nachbarn mit einer Zauberformel totzuhexen versuche, so Becker, komme nicht ins Gefängnis, auch wenn der Nachbar tatsächlich tot umfalle. Die Naturwissenschaften stützen sich auf überprüfbare Hypothesen, an dieser orientiert sich auch die Rechtsprechung, daher dürften ,,echte  Probleme nicht mit unsinnigen Mitteln" angegangen werden, weshalb ein Autohersteller beispielsweise keine Hellseher zur Entwicklung neuer Bremssysteme beschäftigen sollte. Esoteriker hingegen arbeiten meist mit Methoden, die mit dem wissenschaftlichen Weltbild nicht vereinbar sind. Interessant ist, dass der Rechtsexperte in der Inhaltsangabe zu seinem Fachbuch ausdrücklich auch Heilbehandlungen, die den Erkenntnissen der Medizin widersprechen, zu den ,,absurden Verträgen" zählt. Die über das Sozialgesetzbuch geregelte partielle Erstattungsfähigkeit ,,alternativer" Heilverfahren wie Homöopathie und anthroposophische Medizin, auf die genau dies zutrifft,  erscheint damit auch aus dieser Sicht...ja, absurd.

 

Holger von Rybinski

 

Füchtjohann, Jan: ,,Wer zahlt für Engelheilung? Der Rechtswissenschaftler Maximilian Becker über juristische Fallen auf dem boomenden Esoterikmarkt." Interview in der ,,Süddeutschen Zeitung"
vom 02.08.2013, Printausgabe.  

Claudia Kern von der Sekten-Info Nordrhein-Westfalen hat eine interessante Übersicht zum Thema ,,Wahrsagen und Recht" verfasst.

von Rybinski, Holger (2006): Hexe darf Honorar nicht behalten, Newsmeldung vom 25.11.2006

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